Maschinist für Lösch- und Hilfeleistungslöschfahrzeuge

Lernziel

Der Teilnehmer lernt:

  • die Bedienung und Pflege des Fahrzeugs sowie der Feuerlöschkreiselpumpen und maschineller Zugeinrichtungen sowie Erkennen von einfachen technischen Mängeln an Fahrzeugen und Geräten
  • die Handhabung der kraftbetriebenen und besonderen Geräte
  • richtiges Verhalten im Straßenverkehr entsprechend den gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen, insbesondere bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten
  • richtiges Durchführen einer Atemschutzüberwachung

Teilnahmevoraussetzungen

  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge Truppführer und Technische Hilfeleistung
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse C oder CE (mindestens jedoch Fahrerlaubnis B und eine aktuelle Anmeldung zur Fahrschule) 

Ausbildungsdauer: 40 h

Schriftlicher und praktischer Leistungsnachweis.

 


Maschinist für Kraftfahrdrehleitern

Lernziel

Der Teilnehmer lernt:

  • das Bedienen einer Drehleiter in unterschiedlichen Einsatzsituationen
  • grundlegende taktische Kenntnisse für den Drehleitereinsatz

Teilnahmevoraussetzungen

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer bzw. abgeschlossene Grundausbildung Berufsfeuerwehr
  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Maschinisten
  • Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE

Ausbildungsdauer: 32 h

Schriftlicher und praktischer Leistungsnachweis.

 


Fahrerlaubnis C

Lernziel

Der Führerscheinbewerber lernt das Führen eines Kraftfahrzeuges (Feuerwehrfahrzeuges) mit einem zul. Gesamtgewicht über 7,5 t und max. neun Sitzplätzen (C).

Teilnahmevoraussetzungen

  • Erfolgreich abgeschlossene Truppführerausbildung bzw. abgeschlossene Grundausbildung Berufsfeuerwehr
  • Gesundheitliche Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
  • Mindestalter 21 Jahre (ab 2013)

Ausbildungsdauer: ca. 20 Std., verteilt auf mehrere Wochen

Die Ausbildung wird bei einer privaten Fahrschule durchgeführt.

Bei der Anmeldung zum Führerschein ist eine Verpflichtung zum Feuerwehrdienst in der Stadt Pforzheim für mindestens fünf Jahre erforderlich. Die Ausbildungskosten werden grundsätzlich von der Feuerwehr übernommen.

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