Wir über uns

Bild: Brandeinsatz der Feuerwehr Pforzheim

Brandbekämpfung

Zum Aufgabenspektrum der Feuerwehren gehört neben der Brandbekämpfung auch die technische Hilfe bei Unfällen z. B. im Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr, im Hoch- und Tiefbau, bei Austritt bzw. Freisetzung von gefährlichen Stoffen und bei Arbeitsunfällen.

Die Feuerwehr Pforzheim wird aber auch tätig zur Unterstützung anderer Behörden und Einrichtungen, z. B. bei Türöffnungen für den Rettungsdienst, wenn hilflose Personen ihre Wohnung nicht mehr selbstständig öffnen können oder zur Unterstützung der Technischen Dienste bei der Beseitigung von Ölspuren nach Verkehrsunfällen.

Bild: Technische Hilfe durch die Feuerwehr Pforzheim

Gefahrguteinsatz

Außerdem hilft die Feuerwehr bei öffentlichen Notständen, die durch Unwetter (Starkregen, Sturm usw.), Explosionen, Einstürze und ähnliches hervorgerufen worden sind. Die Aufgaben des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes werden vom Fachamt Feuerwehr wahrgenommen.

Unter der Notrufnummer 112 ("Euronotruf") ist die Feuerwehrleitstelle Pforzheim ständig erreichbar und alarmiert neben den Einheiten der Feuerwehr Pforzheim auch die freiwilligen Feuerwehren im Enzkreis und das THW Pforzheim.

Bild: Technische Hilfe durch die Feuerwehr Pforzheim

Technische Hilfeleistung

Bei vielen Einsätzen wird neben der Berufsfeuerwehr auch die freiwillige Feuerwehr alarmiert. Die Berufsfeuerwehr wird grundsätzlich zwischen 16:30 und 07:30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von der örtlich zuständigen Abteilung der freiwilligen Feuerwehr unterstützt; an Samstagen gibt es auf der Hauptfeuerwache die sogenannte "Bereitschaftswache" - das ist eine gemischte Gruppe aus allen Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr Pforzheim, die ein zweites Hilfeleistungslöschfahrzeug besetzt.

 

 

Wie viel Feuerwehr braucht eine Gemeinde?

Der Gemeinderat hat am 15. März 2011 mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig den Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2011-2020 verabschiedet.

Mit dem Feuerwehrbedarfsplan werden die politisch gewünschte Leistungefähigkeit der Feuerwehr und Maßnahmen der Qualitätssicherung festgeschrieben. Wesentliche Punkte sind die personelle und technische Ausstattung der Feuerwehr, aber auch die Orgaisationsform, die Ausbildung und der bauliche Zustand der Feuerwache bzw. der Feuerwehrhäuser.

Aufgrund der durchgeführten Gefährdungsanalyse für das Stadtgebiet hat der Gemeinderat folgende Schutzziele beschlossen:

Die Hilfsfrist für das erste Lösch- bzw. Hilfeleistungsfahrzeug beträgt 9,5 Minuten ab Notrufeingang. Einsätze in der Gefahrenabwehrstufe 1 werden mit mindestens 10 Funktionen bedient.

 

Bei Einsätzen in der Gefahrenabwehrstufe 2 trifft die Ergänzungseinheit mit mindestens weiteren 6 Funktionen 5 Minuten nach der Ersteinheit ein. Einsätze in der Gefahrenabwehrstufe 2 werden mit 16 Funktionen bedient.

Der Zielerreichungsgrad beträgt in beiden Fällen 95 %. Den vollständigen Feuerwehrbedarfsplan (119 Seiten) und ergänzende Anlagen (67 Seiten) können Sie hier herunterladen.

Feuerwehrbedarfsplan_2011-2020.pdf

7.7 M

Feuerwehrbedarfsplan_2011-2020_Anhang.pdf

3.6 M

Vorlage_P_0564.pdf

141 K

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