Nach dem vollständigen Umstieg auf den BOS-Digitalfunk haben wir die Richtlinie zur Errichtung und zum Betrieb von Objektfunkanlagen aktualisiert.
Grundsätzlich sind BOS-Objektfunkanlagen als TMOa-Anlagen zu errichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zielführender oder notwendig sein, die Anlage mit einer Netzanbindung als TMO-Anlage auszuführen (z. B. bei sehr großen Objekten wie Tunnelanlagen, Sportstadien usw.).