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Motorsägenführer

Der Teilnehmer lernt:

  • selbstständiges Arbeiten mit der Motorsäge auf der Grundlage der UVV–Forst
  • ungünstige Spannungs- und Lastverhältnisse erkennen und fachgerechtes Handeln
  • Betriebsbereitschaft herstellen und einfache Betriebsstörungen erkennen bzw. beseitigen

Teilnahmevoraussetzung

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann (Teil 2)   

Ausbildungsdauer

  • 16 Stunden

Die theoretische Ausbildung findet auf der Hauptfeuerwache statt, die praktische Ausbildung wird im Wald durchgeführt. Der praktische Leistungsnachweis wird innerhalb der Übungsstunden im Wald abgelegt.

Gerätewagen Gefahrgut

Der Teilnehmer lernt:

  • Tätigkeiten der Fahrzeugbesatzung des GW-G bei Gefahrguteinsätzen ausführen
  • die Geräte und Pumpen des GW-G zu bedienen sowie Sonderschutzkleidung richtig anzulegen
  • den Aufbau eines Dekon-Platzes und eines Dekon-Zeltes sowie die richtige Handhabung des Desinfektions-Sets 

Teilnahmevoraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer