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  • Wenige Schleierwolken: 11-25% 2 °C
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  • Leichte Sprache

Fahrerlaubnis C, Fahrerlaubnis D

Der Führerscheinbewerber lernt das Führen eines Kraftfahrzeuges (Feuerwehrfahrzeuges) mit einem zul. Gesamtgewicht über 7,5 t und max. neun Sitzplätzen (C).

Teilnahmevoraussetzungen

  • Erfolgreich abgeschlossene Truppführerausbildung bzw. Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (Berufsfeuerwehr)
  • Gesundheitliche Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
  • Mindestalter 21 Jahre

Ausbildungsdauer: ca. 20 Std., verteilt auf mehrere Wochen

Die Ausbildung wird bei einer privaten Fahrschule durchgeführt. Die Ausbildungskosten werden von der Feuerwehr übernommen.

Bedarfsweise wird auch die Ausbildung für die Fahrerlaubnis D (Kraftomnibusse) angeboten.

Maschinist für Löschfahrzeuge

Der Teilnehmer lernt:

  • die Bedienung und Pflege des Fahrzeugs sowie der Feuerlöschkreiselpumpen und maschineller Zugeinrichtungen sowie Erkennen von einfachen technischen Mängeln an Fahrzeugen und Geräten
  • die Handhabung der kraftbetriebenen und besonderen Geräte
  • richtiges Verhalten im Straßenverkehr entsprechend den gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen, insbesondere bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten
  • richtiges Durchführen einer Atemschutzüberwachung

Teilnahmevoraussetzungen

  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge Truppführer und Technische Hilfeleistung bzw. Teilnahme an der Modulausbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse C oder CE (mindestens jedoch Fahrerlaubnis B und eine aktuelle Anmeldung zur Fahrschule) 

Ausbildungsdauer: 40 h

Schriftlicher und praktischer Leistungsnachweis.

Lernzielkatalog der Landesfeuerwehrschule

Maschinist für Kraftfahrdrehleitern

Der Teilnehmer lernt:

  • das Bedienen einer Drehleiter in unterschiedlichen Einsatzsituationen
  • grundlegende taktische Kenntnisse für den Drehleitereinsatz

Teilnahmevoraussetzungen

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer bzw. Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (Berufsfeuerwehr)
  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Maschinisten
  • Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE

Ausbildungsdauer: 32 h

Schriftlicher und praktischer Leistungsnachweis.