Anleiterproben mit Hubrettungsfahrzeugen der Feuerwehr
Im Rahmen geringfügiger Abweichung zu den Vorgaben der VwV Feuerwehrflächen in Bezug auf den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen und ausschließlich bei Änderungen an Bestandsgebäuden kann nach Durchführung einer Anleiterprobe und deren positivem Ergebnis ggf. eine Abweichung der Vorschriften genehmigt werden. Im Zweifelsfall sind immer die Vorgaben der gelten Vorschriften einzuhalten.
Die für eine Anleiterprobe der Feuerwehr aufgrund einer beantragten Abweichung von den gelten Vorschriften für Aufstellflächen und Anleiterpunkte (VwV Feuerwehrflächen und Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung) notwendigen Aufwendungen werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt.