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Gefahr durch Eiszapfen und Dachlawinen

Abbrechende Eiszapfen und herabrutschende Schneebretter sind gefährlich und können Personen- und Sachschäden verursachen. Für die Folgen von Unfällen haftet der Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer können sich an Dachdecker wenden, um die Gefahren zu beseitigen. Bis zur kurzfristigen Gefahrenbeseitigung ist die Aufstellung eines Warnschildes vor dem Grundstück empfehlenswert.

Sollten aufgrund einer akuten Gefahr die Sperrungen von Gehwegen notwendig werden, wenden Sie sich bitte an das Amt für öffentliche Ordnung (Tel. 39-2510) bzw. außerhalb der Dienstzeiten an die Polizei (Tel. 186-0).