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Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

Jedes Jahr gibt es Schäden in Millionenhöhe durch Brände sowie Verletzte und Tote durch unsachgemäßen und leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. 

Damit Sie den Jahreswechsel unbeschwert und möglichst unbeschadet genießen können, raten wir:

  • Überprüfen Sie Ihren Balkon auf brennbare Gegenstände und entfernen Sie diese über die Silvesternacht. Brände auf Balkonen sind gefährlich, weil eine schnelle Brandübertragung auf die Wohnung droht.
  • Schließen Sie Fenster und Rollläden, wenn Sie zu Silvester das Haus verlassen.
  • Zünden Sie keine Feuerwerkskörper innerhalb der Wohnung, wenn diese keine spezielle Zulassung hierfür haben.
  • Verwenden Sie ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper und beachten Sie unbedingt deren Gebrauchshinweise.
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden mindestens zwei bis drei Meter Abstand.
  • Richten Sie Feuerwerkskörper niemals auf Menschen, Tiere und Gebäude.
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) nicht erneut zünden.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her.
  • Tragen Sie Feuerwerkskörper niemals am Körper.

Die Feuerwehr weist daraufhin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkgebäuden unzulässig ist. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.

Sollte bei Ihnen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Ernstfall eingetreten sein, rufen Sie sofort die Feuerwehr über den Euronotruf 112