Bitte beachten Sie folgende Sicherheitsmaßnahmen:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuermachen ist nur an den offiziell fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Bei besonders hoher Waldbrandgefahr können die örtlichen Forstämter auch dort das Feuermachen untersagen.
- Grillen im Wald ist auch auf mitgebrachten Grillgeräten verboten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei der momentanen Trockenheit sollte auch auf Wiesen auf offenes Feuer verzichtet werden.
- Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollkommen gelöscht werden.